Meine Standardregel: volle Nutzungsrechte – ohne Wenn und Aber
Ich mache es Ihnen einfach. Wenn Sie ein Foto-Shooting bei Schepers Photography buchen, erhalten Sie standardmäßig die vollen Nutzungsrechte an allen gelieferten Bildern – zeitlich unbegrenzt, geografisch unbegrenzt und für alle eigenen Medien. Sie dürfen die Bilder auf Ihrer Website verwenden, in Imagebroschüren, in Social-Media-Posts, in Pressemitteilungen, in Karriereanzeigen, in Geschäftsberichten und auf Messen. Sie dürfen sie auch in mehreren Versionen zuschneiden, in Layouts einbinden und in eigene Designs einarbeiten.
Diese „volle Nutzung“ ist mein Standard – nicht eine teure Zusatzoption. Ich finde, ein Auftraggeber soll wissen, was er bekommt, ohne sich durch Lizenzklauseln kämpfen zu müssen. Sie zahlen für die Arbeit, die wir am Shooting-Tag und in der Nachbearbeitung leisten. Was danach mit den Bildern passiert, soll Ihnen das Leben einfacher machen, nicht schwerer.
Die einzige Ausnahme: Wenn wir vor dem Shooting eine andere Vereinbarung schriftlich treffen, gilt diese. Das kommt sehr selten vor – zum Beispiel bei sehr großen Werbekampagnen mit mehrjähriger Plakatierung oder bei extrem sensiblen Bildmaterialien. Aber für 99% aller Aufträge ist die Standardregel: volle Rechte, ohne Aufpreis, ohne Kleingedrucktes.
Urheberrecht und Nutzungsrechte – kurz erklärt
Nach deutschem Recht bleibt das Urheberrecht grundsätzlich beim Fotografen. Das ist gesetzlich nicht änderbar – das Urheberrecht ist im deutschen Recht persönlich und unveräußerlich. Was vergeben werden kann, sind die Nutzungsrechte: die Erlaubnis, die Bilder zu verwenden.
Wenn ich Ihnen volle Nutzungsrechte einräume, dann heißt das: Sie dürfen die Bilder so nutzen, als wären es Ihre eigenen. Sie können sie auf der Website einbinden, in Print-Material drucken, in Social Media teilen, an Ihre PR-Agentur weitergeben, an Mitarbeiter für deren LinkedIn-Profile übergeben und in unbegrenzter Stückzahl produzieren. Es gibt keine Sperrfrist, keine Auflagenbegrenzung und keine Reichweitenschranke.
Sie müssen mich auch nicht jedes Mal fragen, wenn Sie ein Bild irgendwo neu einsetzen wollen. Wenn das Bild bei Ihnen ist, ist es bei Ihnen.
Urhebernennung – nice to have, aber kein Muss
Eine Frage, die viele Auftraggeber bei Fotografen unsicher macht: Muss ich den Fotografen als Urheber nennen? Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz hat der Urheber zwar grundsätzlich Anspruch auf Namensnennung – aber dieser Anspruch ist verzichtbar. Und genau das tue ich.
Bei mir ist die Urhebernennung nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie das Bild auf Ihrer Website, in einer Broschüre oder in Social Media verwenden und es passt nicht ins Layout, einen Bildnachweis dazuzusetzen – kein Problem. Sie müssen mir auch nicht in jeder Fußzeile dazuschreiben, dass das Foto von Schepers Photography ist.
Meine Erfahrung: Wenn ein Bild gut ist, fragen die Leute von selbst, wer es gemacht hat. Das funktioniert seit Jahren – über Kunden, über Pressevertreter, über Bewerber, die auf Karriereseiten unterwegs sind. Ich brauche keinen Pflicht-Bildnachweis, um neue Aufträge zu bekommen. Ich vertraue auf die Qualität meiner Arbeit.
Natürlich freue ich mich über eine Erwähnung. Wer mich mit „Foto: Schepers Photography“ oder „© Michael Schepers“ benennen möchte, gerne. Aber Pflicht ist es nicht. Ich klage Sie auch nicht ab, wenn Sie es weglassen.
Was ist mit Pressemitteilungen, Agenturen und Tochtergesellschaften?
Wenn Sie eine Pressemitteilung herausgeben und das Bild von mir an Pressevertreter zur freien redaktionellen Verwendung weitergeben – das ist von Haus aus erlaubt. Sie müssen mich nicht extra fragen.
Wenn Sie eine PR- oder Werbeagentur beauftragen, die mit Ihrem Bildmaterial arbeitet – auch das ist abgedeckt. Die Agentur darf Ihre Bilder einsetzen, layouten, anpassen und für Ihre Kampagnen verwenden. Sie als Auftraggeber haben volle Rechte und können diese in Ihrem Sinne weitergeben.
Tochtergesellschaften, Schwesterfirmen, Beteiligungen Ihres Unternehmens – alle dürfen die Bilder ebenfalls nutzen, wenn sie Teil Ihres Konzerns oder Ihrer Unternehmensgruppe sind. Bei sehr großen Konzernen mit hunderten Beteiligungen klären wir das gerne vorab im Gespräch, aber der Grundsatz ist: alles was zu Ihnen gehört, darf damit arbeiten.
Was Sie nicht ohne Rückfrage tun sollten
Es gibt zwei Punkte, an denen ich Sie kurz nachfragen möchte – nicht wegen Lizenzgebühren, sondern wegen Rechtssicherheit:
1. Weiterverkauf an Dritte: Wenn Sie ein Foto an ein anderes Unternehmen verkaufen wollen, das nichts mit Ihnen zu tun hat (zum Beispiel ein Stock-Portal, ein Mitbewerber oder ein Kunde von Ihnen, der sich in seine eigene Imagebroschüre einbauen möchte) – das ist nicht von der Standardlizenz abgedeckt. In dem Fall klären wir kurz, ob das in Ordnung ist und wie wir das fair abwickeln.
2. Massive Manipulation oder KI-Composings: Wenn ein Bild durch generative KI so stark verändert wird, dass die abgebildeten Personen in einem völlig anderen Kontext erscheinen, brauchen Sie das Einverständnis der Personen, nicht von mir. Aber bitte sprechen Sie mich kurz darauf an – es kann sein, dass die DSGVO-Einwilligungen, die ich für das ursprüngliche Shooting eingeholt habe, eine solche Verwendung nicht abdecken.
Bei klassischer Bildbearbeitung (Beschnitt, Helligkeit, Farbe, Hintergrundausschnitt, Vergrößerung, Verkleinerung, Compositing in eigene Layouts) ist alles erlaubt. Das fällt unter die normale Verwendungsfreiheit.
DSGVO – das geht alle an
Unabhängig von Bildrechten: Wenn auf Bildern identifizierbare Personen zu sehen sind, brauchen Sie deren Einverständnis. Das ist DSGVO-Pflicht und unabhängig von meiner Lizenz an Sie.
Bei Mitarbeiter-Shootings übergebe ich Ihnen gerne eine Standardvorlage für DSGVO-konforme Einwilligungen. Die Mitarbeitern unterschreiben am Tag des Shootings (oder vorher), damit alles rechtlich sauber ist.
Wenn Mitarbeiter später aus dem Unternehmen ausscheiden, sollten Sie deren Bilder auf Wunsch entfernen. Das ist Teil der DSGVO-Pflichten – nicht meine, sondern Ihre als Arbeitgeber. Ich helfe gern dabei, indem ich auf Anfrage einzelne Bilder identifiziere oder ersetze.
Mehr zur Vorbereitung gibt es im Artikel Mitarbeiterfotos vorbereiten.
Warum ich es so mache – meine Philosophie
Ich habe in den ersten Jahren meiner Selbstständigkeit auch mit den klassischen Lizenzmodellen gearbeitet: einfache Nutzung, erweiterte Nutzung, Werbenutzung, exklusive Nutzung – jede Stufe mit einem Aufpreis. Das war für meine Kunden anstrengend und für mich auch.
Irgendwann habe ich mich entschieden, das umzudrehen: Ich erstelle Ihnen ein faires, individuelles Angebot – und dafür bekommen Sie alles. Punkt. Das macht das Geschäft transparent, ehrlich und langfristig. Meine Kunden empfehlen mich weiter, weil sie wissen, dass ich keine bösen Überraschungen einbaue. Genau das will ich auch.
Wenn Sie also vergleichen, achten Sie nicht nur auf das Angebot selbst, sondern auch auf das, was Sie an Rechten bekommen. Bei vielen Kollegen ist die „erweiterte Werbenutzung mit weltweiter Reichweite“ ein dreistelliger oder vierstelliger Aufschlag. Bei mir ist sie einfach drin.
Schriftliches gerne – aber kein Muss
Wenn Sie es offiziell brauchen, schreibe ich Ihnen die Nutzungsrechte gerne in einem kurzen Schriftsatz fest – als Anhang zur digitalen Rechnung oder als separate Erklärung. Manchmal verlangt das die interne Compliance oder ein größerer Konzern, manchmal will eine PR-Agentur eine schriftliche Bestätigung.
Unabhängig davon sind die wichtigsten Eckdaten zu den übertragenen Nutzungsrechten GoBD-konform bereits in Kurzform auf jeder Rechnung dokumentiert – Leistungsumfang, Verwendungszweck und der Hinweis auf die unbefristete, uneingeschränkte Nutzung. Damit ist die rechtliche Grundlage für Ihre Buchhaltung und Compliance jederzeit nachvollziehbar.
Im Standardfall steht der Lizenzumfang aber bereits in meinem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Damit haben Sie alles in der Hand, was Sie rechtlich brauchen. Falls eine Wirtschaftsprüfung oder ein Audit später nachfragt: Geschäftsführerin von Schepers Photography ist erreichbar und gibt jederzeit eine Zusicherung – schriftlich, mündlich, per E-Mail.
Beispiele aus der Praxis
Ein Mittelstandskunde aus dem Industriebereich nutzt seit 6 Jahren rund 200 Bilder von einem einzigen Tagesshooting. Kein Lizenzaufschlag, keine Nachverhandlung. Die Bilder sind auf der Website, in der Imagebroschüre, auf der Karriereseite, in Bewerber-Mappen und in vier Pressemitteilungen erschienen. Alles abgedeckt.
Ein Hotel an der Pfälzer Weinstraße nutzt das gleiche Bild auf der Website, im Booking-Portal, in der lokalen Anzeige und in einer Magazin-Reportage. Niemand hat mich nach Lizenzen gefragt, weil es keine zusätzlichen gibt. Das Hotel hat einfach gearbeitet – und das Bild dort eingesetzt, wo es sinnvoll war.
Ein BASF-Bereich hat eine Reportage von mir verwendet und an die internationale Konzernkommunikation weitergegeben. Bilder gingen in englische, französische und spanische Versionen interner Magazine. Alles okay – weil die Standardlizenz die internationale Konzernverwendung abdeckt.
Fragen zu Bildrechten? Sprechen Sie mich an
Sie haben einen besonderen Fall – zum Beispiel eine TV-Werbung, eine Plakatkampagne, eine Buchveröffentlichung oder eine internationale Großmesse? Sprechen Sie mich kurz an. In den allermeisten Fällen ist das in der Standardlizenz drin. Wenn nicht, finden wir eine faire, einmalige Vereinbarung.
Was ich nicht mache: Sie hinterher mit Lizenzfragen überraschen, abmahnen oder mit einem Anwalt drohen. Wenn etwas unklar ist, klären wir es vorher per E-Mail oder Telefon. Das ist mein Versprechen, und das erwarte ich auch im Gegenzug von einer respektvollen Geschäftsbeziehung.
Jetzt anfragen – Schepers Photography
Schreiben Sie mir kurz, worum es geht. Ich antworte binnen eines Werktages mit einem klaren, individuellen Angebot und vollen Nutzungsrechten — wie es bei mir Standard ist.