Ergebnis: Urteil zu meiner Klage in Neustadt
Zuerst möchte ich mich noch bei dem BFFK (Bund für Freie Kammern) und speziell Kai Böddingaus (Foto) für seine tolle und tatkräftige Unterstützung bedanken.
Weitere Informationen auch zu meiner Hilfe des BFFK finden Sie hier:
https://www.bffk.de/wir-ueber-uns/mitglied-des-monats/mitglied-des-monats-dezember-2016-michael-schepers.htmlZur Vorgeschichte:
Ich bin schon recht lange Fotograf und diesbezüglich auch "Zwangsmitglied" der Handwerkskammer. Warum das so ist, ist mir bis heute nicht so wirklich klar. Am 12.02.2016 erhielt ich einen Beitragsbescheid der Handwerkskammer, welchen ich in der Vergangenheit einfach bezahlt und das Unrecht ignoriert hatte. Detaillierte Erläuterungen folgen weiter unten. Diesmal wollte ich es aber nicht einfach so hinnehmen und legte Widerspruch ein. Nach langem Hin und Her bekam ich schließlich am 18.05.2016 einen Widerspruchsbescheid der Handwerskammer, welcher mir darlegen sollte, warum ich mit meinen Ausführen unrecht hatte. Dieser Bescheid hätte mich bei Verlust der Klage 253,45€ gekostet. Nach weiteren Briefen und Argumentationen meinerseits und Seitens der Handwerkskammer übermittelte die Handwerkskammer am 08.02.2017 (einen Tag vor mündlicher Verhandlung!) nochmals über 40 Seiten Papier ans Gericht, um die Haushaltsführung und Vermögensbildung zu rechtfertigen.
Am 09.02.2017 ging es dann in die mündliche Verhandlung. "Da dies eine öffentliche Verhandlung war, darf und werde ich hier auch Details der Verhandlung veröffentlichen. Einige hatten mich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass Details und Internas einer Verhandlung nicht veröffentlich werden dürfen."
(..) Rechtswidrige Vermögensbildung
Aus Sicht des Klägers ist eine „allgemeine“ mithin zweckungebunden Rücklage schon vom Grundsatz her rechtswidrig. Soweit es sich hier um eine Ausgleichsrücklage (Ausgleich von Defiziten auf der Einnahmeseite) handeln sollte, so ist diese aus Sicht des Klägers zu hoch. Gemesssen am geplanten Jahresaufwand von 19.984.250 Euro für das Jahr 2016 entspricht dies 21,41 Prozent. Die Beklagte wird nicht ernsthaft darlegen können, dass ein Beitragseinbruch in der Höhe in diesem Jahr zu erwarten ist. Dass die Beklagte bei der Festlegung der Höhe der Rücklage dem Gebot der Schätzgenauigkeit gefolgt ist, wird seitens des Klägers mit Nichtwissen bestritten. (..)
(..) „Der Vortrag eines erheblichen Gewinns auf neue Rechnung anstatt einer anteiligen Rückerstattung der Beitrage an die Mitglieder ist deshalb nur dann im Einzelfall rechtlich zulassig, wenn dies aufgrund besonderer Umstande wirtschaftlich geboten ist.“(..)
Widersprüche der Hanwerkskammer diesbezüglich kann und darf ich auch aus urheberrechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.
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"Es ist bedauerlich, dass die vermeintlichen Kompetenzen nicht optimal für Fotografen eingesetzt werden. Es besteht eine Diskrepanz zwischen Fotografen, die in der Handwerkskammer registriert sind, jenen, die freiberuflich arbeiten, und denen, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind."
Michael Schepers, 2017
Am Donnerstag pünktlich um 10:00 Uhr war es soweit. Nach ca. 100 Seiten Schriftsatz unsererseits und sehr vielen Briefen,E-Mails und Faxen kam es unter dem Aktenzeichen 4 K 463/16.NW nach fast einem Jahr Schriftverkehr in Neustadt an der Weinstraße zur mündlichen Verhandlung.
In den ersten 30 Minuten der Verhandlung wurde erstmal der komplette Sachverhalt vor dem Gericht und allen Angehörigen des Gerichts vorgetragen und nach und nach die Handwerkskammer zu meinen Klagebegründungen befragt. Vor dem Verwaltungsgericht aber konnte die Handwerkskammer mit Ihren Ausführungen nicht punkten. Der Vorsitzende Richter beeindruckte mich sehr, er war extrem gut auf diese Klage vorbereitet und kannte auch Paragraphen der Finanzsatzung der Handwerkskammer sehr genau. Im Gegensatz dazu schwamm die Handwerkskammer unsicher in ihrer eigenen Finanzsatzung. Nach sehr langen Statements der Handwerkskammer bezüglich der Finanzlage wollte ich mich auch dazu äußern. Leider wurde ich vom Vertreter der Handwerkskammer immer wieder unterbrochen. Erst nach Ermahnungen des Vorsitzenden konnte ich auch meine Meinungen äußern und mein Wort an Herr Böddinghaus (Vorsizender der BFFK) übergeben. Die Handwerkskammer musste sich schlussendlich vom Gericht entgegenhalten lassen, je mehr und je wortreicher - aber eben auch bemerkenswert unpräzise - versucht würde, das Zahlenwerk zu rechtfertigen, desto größer würden die Zweifel. So stand nach ganz kurzer Zeit neben der Frage der rechtswidrigen Vermögensbildung auch die Frage im Raum, ob die Kammer bei Aufstellung von Haushalt und Bilanzen dem Prinzip der Haushaltswahrheit gefolgt sei. Das Gericht machte unmissverständlich deutlich, dass der Klage auch wegen eines Verstoßes gegen dieses Prinzip stattgegeben werden könnte.
Am Ende erklärte der Vertreter der Handwerkskammer noch im Gerichtssaal, dass der beklagte Beitragsbescheid hiermit sofort aufgehoben sei und die HWK auch die Gerichtskosten übernehme. Damit fand der Versuch die Haushaltsführung der HWK Pfalz vor dem Verwaltungsgericht zu rechtfertigen nach kurzer Zeit sein Ende.
Nach der Verhandlung unterbreitete mir der Vertreter der Handwerkskammer das Angebot, dass man gemeinsam an einer Verbesserung der HWK arbeiten könnte, was ich bemerkenswert und gut finde. Sicherlich gibt es auch von mir Zweifel, ob die Handwerkskammer so wie sie aktuell existiert Sinn macht. Dennoch möchte ich auf ein solches Gespräch gerne vorbereitet sein. Jeder Fotograf kann mir gerne seine Wünsche und Vorstellungen via E-Mail senden.
Wenn es tatsächlich zu Gesprächen kommen würde, möchte ich natürlich gerne von euch wissen: was können wir verändern?
Was können die Handwerkskammern besser machen ? Was kann die HWK für uns Fotografen tun?
Ich bitte euch um konstruktive Ideen und nicht nur leere Parolen wie "abschaffen" oder "absägen" oder ähnliches. Dies wird in den Gesprächen nichts bringen.
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"Stand August 2023 hat die Handwerkskammer lediglich durch Geldforderungen und Gebührenbescheide Kontakt aufgenommen. Dieses Vorgehen unterstreicht den Eindruck, dass die Handwerkskammer primär eigene Interessen verfolgt und sich wie ein Selbstbedienungsladen verhält."
Hier mal ein paar Verbesserungsvorschläge:
(Stand 10.02.2017)
▪️Erkundungen und Informationen der Handwerkskammern zu aktuellen fotografischen Trends, wie z.B. Luftaufnahmen.
▪️Prävention von Schwarzarbeit und Sensibilisierung bezüglich nicht registrierter Fotografen bei der Handwerkskammer.
▪️Obwohl ein Beitrittszwang für Fotografen in der HWK besteht, sind nur 50% der Fotografen Mitglieder. Die übrigen Fotografen arbeiten entweder freiberuflich oder sind Mitglieder der IHK, KSK, obgleich sie ähnliche zum Teil sogar komplett gleiche fotografische Arbeiten ausführen.
▪️Informationen zur Künstlersozialkasse für Handwerksfotografen.
Visa-Informationen für Auslandseinsätze, insbesondere in Ländern wie Amerika.
▪️Unterstützung bei Behördenangelegenheiten durch Ratschläge und Empfehlungen der Handwerkskammer.
▪️Pressearbeit zur allgemeinen Förderung von Fotografen.
Ich liebe Offenheit und Transparenz, deswegen hier die Kostenaufstellungen für die Klage:
Verfahrensgebühr, §§ 3, 34, 52 GKG: 105€
Widerspruchsverfahrensgebühr bei Verlust der Klage: 253,45€
Beitragsbescheid der Handwerkskammer 165€
Meine Auslagen ca. 250€ (Inkl. Öffentlichkeitsarbeit)
BFFK: ab 50€ Mitgliedschaft möglich
Meine Zeit: nicht eingerechnet.
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Fazit: Es war ein harter und steiniger Weg, der sicherlich finanziell absolut negativ zu sehen ist (auch wenn ich gewonnen habe). Aber wenn die zukünfigten Gespräche MIT der Handwerkskammer stattfinden und ins postive führen, freue ich mich sehr, etwas für ALLE Fotografen erreicht zu haben.